Neues Waffengesetz

Neues Waffengesetz

 

Ab Dezember 08 werden Airsoft-Markierer offiziell als Waffen gelten, allerdings als sogenannte priviligierte Waffen. Das bedeutet, dass der Erwerb ab 18 Jahren erlaubt ist und kein Erwerbsschein benötigt wird. Ebenfalls dürfen die Markierer nicht mehr grundlos mitgeführt werden, der Transport von zuhause zum Spielfeld natürlich weiterhin erlaubt. Grundsätzlich gilt: Wer den Airsoft-Sport seriös betreibt, der hat überhaupt nichts zu befürchten. Auch nicht-volljährige Spieler werden nach wie vor den Sport (mit Erlaubnis der Eltern) ausführen dürfen. Es wird aber sehr hart gegen Missbrauch vorgegangen, was von Seiten der Airsoft-Community auf jeden Fall sehr begrüsst werden kann.

 

- In Zukunft dürfen nur noch Geschäfte mit einer Waffenhandelsbewilligun Airsoftwaffen importieren und verkaufen. Ansonsten braucht man eine spezielle Einfuhrbewilliung vom SECO.

- Airsoftwaffen sind ab 18 frei erhältlich gegen einen Vertrag (Vertrag, kein Waffenerwerbsschein ) Airsoftwaffen welche bereits draussen sind müssen NICHT nachgemeldet werden. Handel unter Privaten nur mit Vertrag.

- Waffenzubehör wie Laser, Schalldämpfer und Nachtsichtzielgeräte sind auf Airsoftwaffen neu ebenfalls VERBOTEN. Zubehör welches jetzt im Besitz ist bleibt legal, einfach neu erwerben darf man nichts mehr.

- Airsoftwaffen benötigen für Spiele im Ausland KEINEN europäischen Feuerwaffenpass.

- In Vereinen dürfen zwecks Nachwuchsfördung für die Dauer eines Anlassen Airsoftwaffen mit der schriftlichen Bestätigung des Vormunds an 16 Jährige abgegeben werden.

- Ein gesichertes Spielfeld gilt in Zukunft das militärische Reglement. Der Aufwand für uns dürfte sich aber nur minim erhöhen um die Auflagen erfüllen zu können.

- .. und, nice to know obwohl nichts mit Airsoft zu tun. Klappmesser, auch wenn einhändig bedienbar und Dolche (auch mit Sägerücken) sind im neuen Gesetz wieder legal zu erwerben und auch tragen. Dolche mit symetrischer Klinge und Klappmesser mit automatischem Öffnungsmechanismus bleiben aber weiterhin verboten.

Für Polizei-Reenactors. Der Schlagstock und Teleskopschlagstock sind in diesem Gesetz auch wieder frei käuflich. Schlagruten (also biegsam) sind aber nach wie vor verboten.

Die Artikel 27 und 28 regeln das Tragen und den Transport von Waffen.

Art. 27 Abs. 4 sieht eine Ausnahmen für die generell erforderliche Waffentragbewilligung vor. Bst. c regelt, dass Teilehmer von Schiessveranstaltungen mit Soft-Air Waffen auf einem abgesicherten Gelände keine Waffentragbewilligung benötigen.

Art. 28 regelt den Transport von Waffen. Abs. 1 Bst. a hält fest, dass keine Waffentragbewilligung erforderlich ist für den Transport von Waffen an Veranstaltungen von Soft-Air-Waffen-Vereinen.

Art. 27 Waffentragen 1 Wer eine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen oder sie transportieren will, ohne dass die Voraussetzungen nach Artikel 28 Absatz 1 gegeben sind, benötigt eine Waffentragbewilligung. Diese ist mitzuführen und auf Verlangen den Polizei- oder den Zollorganen vorzuweisen. ... 4 Keine Bewilligung brauchen: c. Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Schiessveranstaltungen mit Soft-Air Waffen auf einem abgesicherten Gelände für das Tragen solcher Waffen.

Art. 28 Transport von Waffen 1 Keine Waffentragbewilligung ist erforderlich für den Transport von Waffen, insbesondere: a. von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen von Schiess-, Jagd- oder Soft-Air-Waffen-Vereinen sowie von militärischen Vereinigungen oder Verbänden;

Infos - AirsoftWB
 
Falls ihr interessiert seit, an einem Probespiel mit unserem Club, dann schickt uns bitte einfach ein Mail an airsoftwittebach@gmail.com. Und falls ihr sonst noch Fragen habt, dann schreibt doch einfach auch ein E-Mail. Also wir sehen uns.

Mit freundlichen Grüssen

Das Airsoftwittenbach-Team
 
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